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„Reform grundsätzlich zu begrüßen"

von www.Familien-Blickpunkt.de am 31/03/2012 - 16:19 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

„Reform grundsätzlich zu begrüßen"

Sozialminister Stefan Grüttner zu geplanter Pflegereform der Bundesregierung.

Wiesbaden (hsm) - Kritik an der am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Pflegereform hat der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner ausgeübt. Grundsätzlich sei zwar sehr zu begrüßen, dass nun die Reform der Pflegeversicherung konkret werde: „Angesichts der demografischen Entwicklung ist eine Anpassung der Leistungen dringend erforderlich, um eine bedarfsgerechte und individuelle Pflege zu ermöglichen“, betonte Grüttner in Wiesbaden. Eine große Schwäche des Gesetzentwurfs der Bundesregierung sei jedoch die fehlende Einführung eines Pflegebedürftigkeitsbegriffs, unterstrich der Sozialminister: „Ein Pflegebedürftigkeitsbegriff, der als Maßstab für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit nicht mehr die erforderliche Pflegezeit, sondern die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit eines Menschen heranzieht, hat meines Erachtens eine Schlüsselbedeutung für die künftige Gestaltung der Pflege.“ Grüttner fordert daher, dass der am 1. März 2012 eingesetzte Expertenbeirat zeitnah die noch offenen Fragen in Bezug auf den Pflegebedürftigkeitsbegriff klärt und die Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode erfolgt.

Als positiv zu bewerten sei die nun vorgesehene stärkere Einbeziehung demenzerkrankter Menschen, die bislang nur die Möglichkeit der Inanspruchnahme von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten hatten: „Demenzkranke und Hilfebedürftige müssen endlich einen besseren Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung erhalten“, so der Minister weiter. Zu begrüßen sei auch, dass nun neben der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung auch Betreuungsleistungen für demenzerkrankte Menschen erbracht werden sollen. „Hier wird dem steigenden Bedarf und der dringend erforderlichen Unterstützung der betreuenden Angehörigen Rechnung getragen.“ Weitere positive Aspekte des Gesetzentwurfs seien die Förderung von ambulanten Wohngemeinschaften und die zusätzliche Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige in ambulanten Wohneinrichtungen sowie die Tatsache, dass die häusliche Pflege durch Einzelpersonen den Abschluss von Verträgen mit Einzelpersonen fördern soll. „Letzteres ist ein sinnvoller Weg, dem Wunsch von Pflegebedürftigen so lange wie möglich in der eigenen Wohnung zu verbleiben, Rechnung zu tragen. Dies hat jedoch auch zur Folge, dass eine Weiterentwicklung der Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung der Pflegequalität erfolgen muss“, erklärte Grüttner. Auch die Stärkung der Pflegeberatung sei ein wichtiger Aspekt. „Hierbei sehe ich allerdings die Ausgabe von Beratungsgutscheinen kritisch, da die betroffenen Personen sich selbst um eine adäquate Beratung kümmern müssen“, so der Minister weiter.

Grüttner wies darauf hin, dass nach dem Demenz-Report 2011 des Berliner Instituts für Bevölkerung und Entwicklung derzeit 1,3 Millionen Menschen unter Demenz leiden. Bis zum Jahr 2030 soll sich die Anzahl der pflegebedürftigen Demenzpatienten auf etwa 2 Millionen Menschen erhöhen. Vor diesem Hintergrund sei eine rasche Lösung angezeigt. Die erforderlichen Leistungsverbesserungen würden zwar zu einem Anstieg des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung führen, so der Minister weiter. „Dies ist aber zur Stärkung der häuslichen Pflege dringend notwendig. Die Mehrheit der Pflegebedürftigen wünscht, zuhause betreut und gepflegt zu werden. Diesem Wunsch nach selbstbestimmtem Leben trotz Hilfebedürftigkeit muss der Gesetzgeber Rechnung tragen, indem die Leistungen der Pflegeversicherung häusliche Betreuungssituationen besser stützen.“

Neben der Reform der Pflegeversicherung müsse aber auch dem drohenden Fachkräftemangel in der Pflege begegnet werden. Hier bedürfe es eines Maßnahmenbündels, das auf allen Ebenen und durch alle Akteure umzusetzen ist. „Dazu gehört unter anderem, ältere Pflegekräfte länger im Beruf zu halten sowie Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Ausbildung und des Berufsbildes und die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.“ Die Hessische Landesregierung habe mit der im Herbst 2011 beschlossenen Erhöhung der Schulplätze in der Altenpflegeausbildung von bisher 3.500 auf nunmehr 4.000 Plätze in Hessen die Weichen gestellt, dem Fachkräftemangel im Pflegebereich entgegen zu wirken und zu einer Entlastung der Pflegenden sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich beizutragen, betonte der Sozialminister abschließend.

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