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Gerichtsurteil zu Asylbewerberleistungen kostet Kreis jährlich rund 500.000 Euro

von www.Familien-Blickpunkt.de am 02/08/2012 - 16:40 |

Themenfelder: Leben und Gesellschaft

Gerichtsurteil zu Asylbewerberleistungen kostet Kreis jährlich rund 500.000 Euro

Kreis Offenbach - Mit bis zu 500.000 Euro Mehrausgaben jährlich rechnet der Kreis Offenbach durch die Änderung im Unterhaltsrecht für Asylbewerber. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 18. Juli 2012 entschieden, dass die seit 1993 nicht mehr angepassten Geldleistungen für Asylbewerber und Flüchtlinge neu festgesetzt werden müssen. Die derzeitigen Leistungen verstoßen laut Bundesverfassungsgericht gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Dadurch haben Asylbewerber nun ein Anrecht auf höhere monatliche Geldleistungen. Das Bundesverfassungsgericht entschied zudem, dass die bisherigen Sätze auf Hartz-IV-Niveau angehoben werden müssen. Das heißt, statt bisher 224 Euro erhalten Asylbewerber und Flüchtlinge ab sofort Leistungen in Höhe von insgesamt 336 Euro monatlich. Derzeit wird eine bundeseinheitliche Umsetzung hinsichtlich der neuen Regelbedarfssätze abgestimmt. Diese Regelsätze gelten danach bis zu einer gesetzlichen Neuregelung auf Bundesebene.

„Nach vorläufigen Berechnungen wird die Anhebung der Geldleistungen den Wirtschaftsplan des Kreises Offenbach im laufenden Jahr 2012 mit rund 210.000 Euro zusätzlich belasten. In 2013 rechnen wir dann mit jährlichen Mehrausgaben von rund 500.000 Euro", sagt Kämmerer und Sozialdezernent Carsten Müller. „Dieses Geld wird voraussichtlich erst einmal an anderer Stelle fehlen. Unter Umständen muss es über den Nachtragshaushalt im September angemeldet werden. Derzeit warten wir darauf, wie die Bundesregierung das Urteil umsetzt und hoffen, dass die Erstattung vom Land angepasst wird."

Die Zahl der Neuzuweisungen von Asylbewerbern hat bundesweit zuletzt wieder deutlich zugenommen. Hatten 2010 noch runde 41.332 Personen Deutschland um Asyl ersucht (plus 44,35 Prozent im Vergleich zu 2009), waren es 2011 bereits 44.608 Menschen (plus rund acht Prozent) - vorwiegend aus Afghanistan, Iran, Pakistan, Serbien, Mazedonien und Somalia - die einen Erstantrag in Deutschland stellten. Zum Stichtag 31. Dezember 2011 wurden in Hessen davon 3.193 Asylbewerber aufgenommen, wodurch hessenweit ein Anstieg der Asylbewerberzahlen um 9,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2.971) zu verzeichnen ist. 208 dieser Flüchtlinge wurden im Kreis Offenbach aufgenommen. Gegenüber 2010 bedeutet das eine Steigerung von 57 Prozent. Damals kamen lediglich 134 Asylsuchende in den Kreis Offenbach.2006 waren es sogar nur 48 Menschen gewesen, die im Kreis Offenbach Asyl suchten. Für 2012 beträgt die Aufnahmequote rund 200 Personen.

Aktuell leben im Kreis Offenbach 316 Asylbewerber aus 28 Nationen. Sie verteilen sich auf fünf Gemeinschaftsunterkünfte. In Egelsbach leben 42 Personen, in Hainburg 118 Personen, in Heusenstamm sind 53 Personen untergebracht, in Mühlheim 68 Personen und in Rödermark 35 Personen.

Durch die deutliche Zunahme der Neuzuweisungen (diese erfolgen im 14tägigen Rhythmus durch das Regierungspräsidium Darmstadt), ergibt sich für den Kreis Offenbach ein Unterbringungsproblem. Müller: „Die bestehenden Unterkünfte sind belegt und die dort lebenden Personen können wir nicht woanders unterbringen. Der Kreis Offenbach ist aus diesem Grund weiterhin auf der Suche nach geeigneten Unterkünften und Privatwohnungen für die ausländischen Flüchtlinge."

Die Kosten für die Aufnahme und Unterbringung der ausländischen Flüchtlinge samt Sozialleistungen, Krankenschutz oder Miete betrugen für das Jahr 2011 rund 3,8 Millionen Euro, 2012 wird dieser Betrag auf rund 4,6 Millionen Euro steigen. „Für 2013 rechnen wir mit einem weiteren Anstieg auf 5,1 Millionen Euro", macht Müller deutlich. „Darin schlagen vor allem Kostensteigerungen bei der Anmietung von neuen Unterkünften, Kranken- und Pflegekosten zu Buche. Aber eben auch die höheren Leistungen für Asylbewerber, die das Bundesverfassungsgericht jetzt anmahnt!"

Das Land Hessen gewährt dem Kreis Offenbach zwar im Rahmen der Kostenerstattung nach dem Landesaufnahmegesetz eine monatliche Pauschale in Höhe von 448,25 Euro für jede zugewiesene Person. Dieser Betrag deckt jedoch nicht die tatsächlichen Kosten. Für das Jahr 2011 erhielt der Kreis Offenbach rund 1,4 Millionen Euro an Erstattungszahlungen für die Unterbringung der Flüchtlinge. 2012 werden es rund 2 Millionen Euro sein.

„Der Kreis bleibt also allein dieses Jahr auf Kosten von rund 2,6 Millionen Euro sitzen. Das alles sind Summen, die uns natürlich wehtun", betont der Kämmerer und Sozialdezernent. Andererseits stelle das Asylrecht ein hohes Gut dar. Und der Staat müsse nun einmal dafür sorgen, dass Asylsuchende in der Bundesrepublik Deutschland unter menschenwürdigen Bedingungen leben können. „Insofern begrüße ich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts", so Müller abschließend, „weiß aber auch, welche Schwierigkeiten wir vor Ort haben werden, die Mehrkosten zu stemmen!"

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