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Energieberater - der Staat übernimmt mehr als die Hälfte der Kosten

von www.Familien-Blickpunkt.de am 24/02/2015 - 09:38 |

Themenfelder: Leben und Gesellschaft

Energieberater - der Staat übernimmt mehr als die Hälfte der Kosten

Ab 1. März 2015 erhöht das BAFA den Zuschuss für eine Vor-Ort-Beratung

febis Service GmbH - Nicht nur der Frühling steht vor der Tür. Warum nicht auch ein Energieberater? Der kann ans Licht bringen, wo und wie im Haus Energie gespart werden kann. Wer der Beratung Taten folgen lässt, profitiert allemal. Gezielte Investitionen sparen dann zukünftig Heizenergie und Kosten. Bei den Beratungskosten können routinierte Sparfüchse ab März gleich anfangen. Gespart werden kann hier durch Fördergelder. Dank Förderung fallen die Kosten für die Energieberatung so geringer aus, der Nutzten ist dafür umso größer.

Für eine Vor-Ort-Energieberatung gibt`s einen staatlichen Zuschuss vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Das ist nicht neu, doch zum 1. März 2015 tritt die neue und aufpolierte Förderrichtlinie in Kraft. Mit höheren Zuschüssen zur Beratung sollen Hauseigentümern die fürs Haus passende Modernisierung finden und angehen. Die Energieberatung ist dabei der Schlüssel zum Energiespar-Erfolg. Sie schafft eine wichtige Entscheidungsgrundlage und gibt konkrete Handlungsempfehlungen. Noch bevor ein Cent in die Hand genommen wird, sagt der Energieberater wie und wann sich eine energieeffiziente Baumaßnahme auszahlen wird.

800 € Beratungszuschuss für Ein- und Zweifamilienhäuser

Der Staat beteiligt sich, und übernimmt einen Teil des Energieberater-Honorars und zwar 60 % der förderfähigen Beratungskosten, max. 800 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und max. 1.100 € bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten. Damit wird die bisherige Förderung für Eigenheime verdoppelt. Den Beratungszuschuss gibt es nun für alle Wohnhäuser, für die vor dem 1. Februar 2002 der Bauantrag gestellt wurde. Also auch die bisher von der Förderung ausgeschlossenen Gebäude mit Baujahr ab 1995.

Wohneigentümergemeinschaften können ab März mit einem zusätzlichen Beratungs-Bonus rechnen. Für Maßnahmen an Keller, Wand, Dach oder Heizung müssen sich alle Eigentümer im Haus einig werden. Für zusätzliche Beratungskosten zur Erläuterung des Energieberatungsberichts in der Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung steuert das BAFA nochmals bis zu 500 € bei.

Schritt für Schritt zum Ziel

Zu lange und komplizierte Beratungsberichte – wenn`s nach dem BAFA geht, war das gestern. Ab März haben Hauseigentümer die Wahl zwischen einer Beratung zur Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus oder einem Sanierungsfahrplan. Letzterer ist neuer Bestandteil der Förderung und bildet Schritt für Schritt, die sinnvollen und aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen ab. Die können nach und nach angegangen werden, je nach Zeitrahmen und Finanzbudget der Bewohner. Maßnahme für Maßnahme sinkt so der Energieverbrauch des Hauses. Kosten und Aufwand sind je nach Modernisierung zumeist überschaubar und verteilen sich langfristig. Auch wer nach Sanierungsfahrplan vorgeht, verschenkt keine Einsparpotenziale. Sogar ein Effizienzhaus-Niveau rückt so Schritt für Schritt näher.

Antrag über den Energieberater

Nur wer den Beratungs-Zuschuss beantragt, kann profitieren. Im Fall der BAFA-Vor-Ort-Beratung haben Hauseigentümer mit dem eigentlichen Förderantrag nichts zu tun. Das übernimmt der Energieberater. Die Aufgabe des Hausbesitzers ist es, den passenden Berater zu finden. Das geht über die Energieeffizienz-Expertenliste. Hier sind alle von BAFA und KfW zugelassenen Energieberater registriert und können nach Postleitzahl, Ort oder bestimmten Beratungsschwerpunkten ausgesucht werden.

Fördergelder nicht links liegen lassen

Es gibt mehr Förderung als man glaubt. Denn die kommt nicht nur vom Staat. In Deutschland gibt es momentan über 400 Energieberatungszuschüsse (Quelle foerderdata.de). Über die Hälfte davon werden von den Rathäusern in Städte und Gemeinden gestellt. Der Clou: Mit einem kommunalen Zuschuss kann die BAFA- oder Landesförderung oftmals zusätzlich aufgestockt werden. Programme wie der EnergieSparCheck in Baden Württemberg, der Gießener Gebäudepass in Hessen, der Hamburger Energiepass, die ENEO-Energieberatung in Berlin, der proKlima – Energielotse in der Region Hannover oder das Programm „Ihr Haus unter der Lupe“ in Limburg a.d. Lahn, viele Städte und Regionen beteiligen sich an den Beratungskosten. Wer die passend Förderungen für sein Haus finden will, kann sich kostenlose über die Online-Fördermitteldatenbank www.foerderdata.de informieren.

Fördergelder gibt’s übrigens nicht nur für eine Energieberatung. In Summe stehen für deutsche Hauseigentümer über 6.000 Bau- und Modernisierungsförderungen bereit. Wer energieeffiziente Maßnahmen am Haus plant, in umweltfreundliche Technik oder Erneuerbare Energien investiert, kann dafür zumeist einen Förderbonus abgreifen. Die Maßnahmen zum Energiesparen zahlen sich zukünftig Jahr für Jahr aus. Wer seine Fördermöglichkeiten nutzt, spart bereits bei Anschaffung und Einbau, in der Regel von 10 % bis zu 35 % seiner Kosten.

Unser Tipp daher: Erst informieren, dann modernisieren. Energiespar- statt Frühlingsbote. Mit einem Energieberater gelingt der Start in die Sanierungssaison allemal.

www.familien-blickpunkt.de



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