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Bildungs- und Teilhabepaket: Mehr Geld und weniger Bürokratie

von www.Familien-Blickpunkt.de am 30/07/2019 - 11:27 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

Bildungs- und Teilhabepaket: Mehr Geld und weniger Bürokratie

Kreis Offenbach - Seit nunmehr acht Jahren gibt es für Kinder und Jugendliche die Leistungen für Bildung und Teilhabe. Doch noch immer nutzen nicht alle Eltern die finanziellen Möglichkeiten des Gesetzes. Eine Werbekampagne des Landes Hessen und der kommunalen Jobcenter zum Bildungs- und Teilhabepaket, an der sich auch die Pro Arbeit des Kreises Offenbach beteiligt, hat daher das Ziel, die Inanspruchnahme der Leistungen für Tagesausflüge, Klassenfahrten, Schulbedarf, Schülerbeförderung, Nachhilfe, Mittagessen oder Vereinsbeiträge weiter zu erhöhen. Schülerinnen und Schüler sollen durch das Motiv direkt angesprochen und motiviert werden, ihren Eltern vorzuschlagen, entsprechende Leistungen zu beantragen. Das Plakat wird nach den Sommerferien in Rathäusern und Schulen sowie im Kreishaus und den Außenstellen der Pro Arbeit unter dem Motto „Mach mit“ für mehr Bildung und Teilhabe werben.

Der Zeitpunkt, an dem die Kampagne startet, fällt zeitlich mit dem Starke-Familien-Gesetz zusammen, das unter anderem entscheidende Verbesserungen im Bereich der Bildungs- und Teilhabeleistungen vorsieht. Die gesetzlichen Neuregelungen treten am 1. August 2019 in Kraft.

Durch das Gesetz wird beispielsweise die Schulbeihilfe von 100 Euro auf 150 Euro jährlich erhöht. Die Kosten für das gemeinsame Mittagessen in einer Kindertagesstätte oder der Schule werden zudem künftig in voller Höhe übernommen. Der bisher zu leistende Eigenanteil von einem Euro pro Essen entfällt. Auch für die Beförderungskosten müssen die Schülerinnen und Schüler ab August keinen Eigenanteil mehr zahlen. Darüber hinaus stehen Kindern unter 18 Jahren 15 statt bisher zehn Euro monatlich für Aktivitäten im Verein, für Musikunterricht sowie Theaterworkshops oder etwa die Teilnahme an Freizeitfahrten zur Verfügung. Außerdem wurde die Beantragung der Leistungen weiter vereinfacht. Ein gesonderter Antrag ist in Zukunft nur noch für die Übernahme der Nachhilfekosten erforderlich. Alle anderen Leistungen sind bereits im Antrag auf Hartz-IV-Leistungen enthalten und müssen lediglich konkretisiert werden. Leistungsempfänger müssen dadurch nur noch mitteilen, dass sie Unterstützung brauchen, wenn beispielsweise ein Schulausflug ansteht oder das Kind zum Klavierunterricht angemeldet werden soll.

„Mehr Bildung und Teilhabe bedeutet im Endeffekt schlicht und einfach mehr Chancen und eine bessere berufliche Zukunft für all die Kinder, die die Hilfe des Pakets in Anspruch nehmen. Deshalb ist das neue Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung“, betont der Kreisbeigeordnete des Kreises Offenbach, Carsten Müller.

Insgesamt hat der Kreis Offenbach zwischen 2012 und 2018 exakt 101.530 verschiedene Leistungen für Bildung und Teilhabe bewilligt. Die Zahl der Kinder, die im Jahr mindestens einen Part des Bildungs- und Teilhabepakets in Anspruch nehmen, konnte von 7.249 im Jahr 2012 auf 10.491 im Jahr 2018 gesteigert werden. Die Zahl aller bewilligten Leistungen erhöhte sich im selben Zeitraum von 10.922 auf 17.719.

Ganz wesentlich zur guten Bilanz des Kreises in Sachen Bildung und Teilhabe trägt laut dem Sozialdezernenten die mehrsprachige Internetseite bei. Müller: „Unter www.bildung-und-teilhabe-kreis-of.de kann man sich schnell und einfach einen Überblick über die einzelnen Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepakets verschaffen. Zudem lassen sich die entsprechenden Anträge bequem mit einem Klick herunterladen.“ Das Besondere: Die Inhalte der Seite sind neben Deutsch in zwölf Sprachen von Arabisch, Farsi bis Russisch verfügbar. „Das erleichtert besonders neu zugewanderten Familien die Antragsstellung“, so Müller. Wer Fragen zum Bildungs- und Teilhabepaket hat, kann sich telefonisch unter 06074 8058-555 an eine Hotline wenden.

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