Magazin



Corona: Sieben neue Fälle verteilen sich auf fünf Kommunen

von www.Familien-Blickpunkt.de am 20/06/2021 - 15:35 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

Corona: Sieben neue Fälle verteilen sich auf fünf Kommunen

Bild des Virus vor einem DNA-Strang in gelb.

Änderungen bei Maskenpflicht und Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen

Kreis Offenbach - Die Gesamtzahl der Personen im Kreis Offenbach, bei denen das Corona-Virus SARS-CoV-2 seit Pandemiebeginn nachgewiesen wurde, liegt laut Robert Koch-Institut bei 18.337 Personen. Innerhalb von 24 Stunden wurden im Gesundheitsamt sieben Neuinfektionen registriert, die sich auf fünf der 13 Kommunen im Kreisgebiet verteilen – Dietzenbach (2 Neuinfizierte), Langen (2), Mühlheim (1), Rodgau (1), und Rödermark (1). Innerhalb der vergangenen 14 Tage wurden 90 Menschen im Kreis, die allen Altersklassen zuzuordnen sind, positiv getestet. Es gibt keine Hotspots.

Die beiden Krankenhäuser im Kreis versorgen derzeit acht an COVID-19 Erkrankte, wovon sich vier in intensiv medizinischer Betreuung – entweder in ICU High care (Monitoring, invasive Beatmung, vollständige intensivmedizinische Therapiemöglichkeiten) oder ECMO (Extrakorporale Membranoxygenierung) – befinden. Die Zahl der nach einer SARS-CoV-2-InfektionVerstorbenen liegt bei 544.

Die Zahl der geimpften Personen im Kreis Offenbach nimmt derweil stetig zu. Insgesamt sind 178.370 Impfungen, davon 114.815 Erstimpfungen und 63.555 Zweitimpfungen im Impfzentrum in Heusenstamm, durch die mobilen Teams sowie die drei Pilotpraxen erfolgt. Am Freitag, 18. Juni 2021, wurden 1.856 Menschen im Impfzentrum geimpft.

Die 7-Tage-Inzidenz nach dem Robert Koch-Institut für den Kreis Offenbach liegt bei 9,0. Seit Mittwoch, 2. Juni 2021, gelten die Regelungen der Stufe zwei des Landes Hessen. Die Lockerungen betreffen viele Bereiche, unter anderem die Gastronomie, den Einzelhandel, die Schulen und den Sport.

Weiterhin gilt auf bestimmten öffentlichen Plätzen im Kreisgebiet ein ganztägiges Alkoholverbot sowie für Fußgängerinnen und Fußgänger in der Zeit von 8:00 bis 22:00 Uhr eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, sofern eine durchgängige Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern nicht sichergestellt ist. Die zugehörige Allgemeinverfügung des Kreises Offenbach wurde jedoch unter Berücksichtigung der positiven Lageentwicklung und in Absprache mit den Kommunen nochmals angepasst, sodass die Vorgaben an vielen Orten weggefallen sind. Die Änderungen gelten seit gestern. Karten, die eine praktische Übersicht über die weiterhin betroffenen Bereiche bieten, sind unter www.kreis-offenbach.de/alkoholverbot beziehungsweise unter www.kreis-offenbach.de/maskenpflicht abrufbar. Alle Regelungen sind unter www.kreis-offenbach.de/stufe2 nachzulesen.

 

www.familien-blickpunkt.de

facebook



Kommentare


Hinterlassen Sie Ihren Kommentar

*Name:
*E-Mail:
Website:
*Kommentar:
  Bitte geben Sie den Text, den Sie links im Bild sehen, in das Textfeld ein. Hierdurch werden automatische Kontaktanfragen verhindert.
Bild mit dem Bestätigungscode kann nicht angezeigt werden