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Sozialminister Stefan Grüttner zur Entscheidung über die Neuregelung der Organspende

von www.Familien-Blickpunkt.de am 16/06/2012 - 10:58 |

Themenfelder: Leben und Gesellschaft

Sozialminister Stefan Grüttner zur Entscheidung über die Neuregelung der Organspende

(hsm) - „Neuregelungen sind richtig und wichtig! Weitergehende Regelungen wären jedoch sinnvoll und wünschenswert gewesen: verbindliche Regelung für diejenigen, die sich nicht erklären“ Wiesbaden. Der Hessische Sozialminister begrüßte gestern die durch den Bundesrat gebilligten Neuregelungen zur Organspende. Das nun verabschiedete Gesetz, das zeitnah in Kraft treten soll, sehe vor, dass die Bürgerinnen und Bürger regelmäßig durch die Krankenkassen über das Thema Organspende informiert werden und ihre Entscheidung zur Organspende auf einem Organspendeausweis oder der Gesundheitskarte hinterlegen. „Dass sich in Sachen Organspende nun endlich etwas tut, ist sehr gut“, sagte Sozialminister Grüttner. In Hessen sei die Zahl der Organspenden zwar um fast 30 Prozent gestiegen – im Zeitraum Januar bis April 2011 wurden in Hessen 70 Organe gespendet, im gleichen Zeitraum 2012 waren es 90 – jedoch reiche dies nach wie vor nicht aus. Bundesweit warten mehr als 12.000 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan.

Daher gehe ihm die nun gefundene Neuregelung in letzter Konsequenz nicht weit genug, betonte Grüttner. „Mir fehlt eine verbindliche Lösung für diejenigen, die sich nicht erklären.“ Die regelmäßige Information zur Organspende durch die Krankenkassen sei ein wichtiger Schritt, wünschenswert wären jedoch weitergehende Maßnahmen gewesen. Sozialminister Grüttner kündigte an: „Ich werde mich auch weiterhin dafür einsetzen, dass wir eine lebhafte Diskussion zu diesem wichtigen Thema führen. Nur so können wir sicher sein, dass sich Menschen mit der Organspende auseinandersetzen.“

Grüttner erklärte, es sei auch weiterhin sein Ziel, sich dafür einzusetzen, dass die erweiterte Widerspruchslösung als weitergehende Regelung zur Organspende in Betracht gezogen wird. „Das würde bedeuten, dass eine Organspende nach dem Tod erlaubt ist, sofern die Angehörigen nicht widersprechen. Ich halte es für zumutbar, dass sich jede und jeder mit einer Organspende auseinandersetzt und eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende auch verbindlich dokumentiert“, erklärte Sozialminister Grüttner abschließend.

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