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Gute Kinderbetreuung ist Schwerpunkt hessischer Familienpolitik
von www.Familien-Blickpunkt.de am 29/06/2012 - 15:34 |
Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft
Sozialminister Stefan Grüttner: „Gute Kinderbetreuung leistet wichtigen Beitrag für bestmögliche Startchancen der jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft“.
Wiesbaden (hsm) - Eine gute, qualitativ hochwertige Kinderbetreuung ist für die Hessische Landesregierung ein zentrales Anliegen und ein Kernpunkt der Familienpolitik. Das unterstrich der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner im Hessischen Landtag in Wiesbaden: „Das Land setzt sich gemeinsam mit den freien Trägern und den Kommunen für eine individuelle Förderung der jüngsten Mitglieder der Gesellschaft ein. Wir haben hier einen politischen Schwerpunkt in der Landespolitik gesetzt.“ Frühkindliche Bildung in Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege erhalte eine immer größere Bedeutung für die Zukunft der Kinder. Daher müsse es das Ziel aller Beteiligten sein, den Kindern die bestmöglichen Startchancen zu geben. „Eine gute Kinderbetreuung leistet dazu einen wichtigen Beitrag.“
Besonders erfreut zeigte sich der Sozialminister darüber, Hessen beim U3-Ausbau auf einem sehr guten Weg zu wissen. „Derzeit steht in Hessen bereits für 30,1 Prozent der Kleinkinder ein Betreuungsplatz zur Verfügung (Stand Juni 2012)“, unterstrich Grüttner. Das auf dem Krippengipfel vereinbarte Ziel von durchschnittlich 35 Prozent Versorgungsgrad sei bis August 2013 zu erreichen und voraussichtlich sogar zu übertreffen. Für Hessen bedeute dies, dass etwa 52.360 Plätze zur Verfügung stehen müssten und noch rund 4.800 Plätze geschaffen werden müssen. Grüttner appellierte daher: „Um nicht auf den letzten Metern ins Stocken zu geraten, bedarf es der gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen. Daher ist das Signal vom Bund richtig und wichtig, noch einmal Geld in die Investitions- und Betriebskosten zu stecken, was im Rahmen der Gespräche um den Fiskalpakt bekannt wurde.“ Hessen habe bereits bei der bisherigen Verwendung der Bundesmittel bewiesen, dass effizient und schnell gehandelt werde. „Wir haben schon jetzt 97 Prozent der bisherigen Bundesmittel bewilligt“, unterstrich der Sozialminister. Auch aus dem Landesinvestitionsprogramm von rund 30 Millionen Euro wurden bereits rund 14 Millionen Euro beantragt.
Man sei jedoch vor allem auf eine gute Zusammenarbeit mit den Kommunen angewiesen, gerade da die originäre Zuständigkeit für die Kinderbetreuung in kommunaler Hand liege. Daher wolle die Hessische Landesregierung die Frage eines finanziellen Ausgleichs für die entstehenden Mehrkosten der Städte und Gemeinden, die durch das Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofes gefordert werden, zeitnah klären. Zur Berechnung der finanziellen Auswirkungen der Mindestverordnung auf die Hessischen Kommunen gebe es bereits seit längerem Gespräche zwischen der Landesregierung und den Kommunalen Spitzenverbänden. Dieser Dialog werde im Lichte des Urteils nunmehr intensiv fortgesetzt.
Bereits heute zahlt das Land im Zuge der neuen Mindestverordnung für jedes betreute Kind unter drei Jahren pro Jahr eine Pauschale von bis zu 840 Euro sowie bis zu 240 Euro pro Jahr für jedes betreute Kind im Alter von drei Jahren oder älter. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Träger für seine Einrichtung nach der Bekanntgabe der neuen Mindestverordnung am 30. Dezember 2008 zusätzliches Fachpersonal bereitgestellt hat. Allein im Haushalt 2012 stellt das Land hierfür 40 Millionen Euro zur Verfügung. Insgesamt hat das Land seit 2010 aus dem Förderprogramm bereits über 50 Mio. Euro an die Träger der Einrichtungen ausgezahlt.
Sozialminister Grüttner unterstrich zudem, dass die Hessische Landesregierung neben dem Fokus auf die Kinderbetreuung in Einrichtungen auch immer die Wahlfreiheit für die hessischen Familien im Blick habe: „Hierfür ist auch das Betreuungsgeld, das die Bundesregierung umsetzen will, ein wichtiger Baustein.“ Es sei nach wie vor die Frage, wie dieses genau ausgestaltet wird. „In der CDU-Fraktion Hessen gibt es einen guten Ansatz, wie diese Leistung aussehen kann.“ Das Betreuungsgeld soll sich demnach am Elterngeld orientieren und als ein Elterngeld II eingeführt werden. Mit diesem Vorschlag sei eine Bezugsdauer von einem Jahr (mit 300 Euro) oder zwei Jahren (mit 150 Euro) möglich. Zudem müsse nicht zwingend auf eine Kita-Nutzung verzichtet werden und eine Erwerbstätigkeit sei in einem eingeschränkten Rahmen weiterhin möglich. „So kann die Wahlfreiheit und der Wiedereinstieg in den Beruf gleichermaßen unterstützt werden“, erklärte der Sozialminister abschließend.
Kommentare
30/06/2012 - 12:02
Ein staatlich gefördertes Angebot, zu Hause zu bleiben, ist nicht notwendig http://www.atkearney361grad.de/2012/06/28/ein-staatlich-gefordertes-angebot-zu-hause-zu-bleiben-ist-nicht-notwendig/