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Corona: Weniger als 100 Neuinfektionen binnen 14 Tagen
von www.Familien-Blickpunkt.de am 19/06/2021 - 15:21 |
Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft
Bild des Virus vor einem DNA-Strang in gelb.
7-Tage-Inzidenz erstmals wieder einstellig
Kreis Offenbach - Das Gesundheitsamt hat am Freitag zwei weitere Todesfälle nach einer SARS-CoV-2-Infektion gemeldet. Die Zahl der Verstorbenen steigt damit auf 544. Die Gesamtzahl der Personen im Kreis Offenbach, bei denen das Corona-Virus SARS-CoV-2 seit Pandemiebeginn nachgewiesen wurde, liegt laut Robert Koch-Institut bei 18.330 Personen. Innerhalb von 24 Stunden wurden im Gesundheitsamt fünf Neuinfektionen registriert, die sich auf vier der 13 Kommunen im Kreisgebiet verteilen – Dietzenbach (1 Neuinfizierter), Rodgau (1), Rödermark (1) und Seligenstadt (2). Innerhalb der vergangenen 14 Tage wurden 94 Menschen im Kreis, die allen Altersklassen zuzuordnen sind, positiv getestet. Es gibt keine Hotspots.
Die beiden Krankenhäuser im Kreis versorgen derzeit zehn an COVID-19 Erkrankte, wovon sich fünf in intensiv medizinischer Betreuung – entweder in ICU High care (Monitoring, invasive Beatmung, vollständige intensivmedizinische Therapiemöglichkeiten) oder ECMO (Extrakorporale Membranoxygenierung) – befinden.
Die Zahl der geimpften Personen im Kreis Offenbach nimmt derweil stetig zu. Insgesamt sind 176.514 Impfungen, davon 114.702 Erstimpfungen und 61.812 Zweitimpfungen im Impfzentrum in Heusenstamm, durch die mobilen Teams sowie die drei Pilotpraxen erfolgt. Am Donnerstag, 17. Juni 2021, wurden 1.919 Menschen im Impfzentrum geimpft.
Die 7-Tage-Inzidenz nach dem Robert Koch-Institut für den Kreis Offenbach liegt mit aktuell 8,7 erstmals seit September 2020 wieder im einstelligen Bereich. Seit Mittwoch, 2. Juni 2021, gelten die Regelungen der Stufe zwei des Landes Hessen. Die Lockerungen betreffen viele Bereiche, unter anderem die Gastronomie, den Einzelhandel, die Schulen und den Sport.
Weiterhin gilt auf bestimmten öffentlichen Plätzen im Kreisgebiet ein ganztägiges Alkoholverbot sowie für Fußgängerinnen und Fußgänger in der Zeit von 8:00 bis 22:00 Uhr eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, sofern eine durchgängige Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern nicht sichergestellt ist. Karten, die eine praktische Übersicht über die betroffenen Bereiche bieten, sind unter www.kreis-offenbach.de/alkoholverbot beziehungsweise unter www.kreis-offenbach.de/maskenpflicht abrufbar. Alle Regelungen sind unter www.kreis-offenbach.de/stufe2 nachzulesen.
www.familien-blickpunkt.de
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