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Land hebt Deckelung der Zahl der Schulplätze in der Altenpflegeausbildung auf!

von www.Familien-Blickpunkt.de am 22/06/2012 - 09:09 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

Land hebt Deckelung der Zahl der Schulplätze in der Altenpflegeausbildung auf!

Wiesbaden (hsm) - Das Land Hessen hebt zum Schuljahr 2012/2013 die Deckelung der Zahl der Schulplätze in der Altenpflegeausbildung auf. „Die Nachfrage nach Berufen im pflegerischen Bereich wird immer größer, so dass die Hessische Landesregierung hier ein Zeichen setzt und sich mit der Aufhebung der Deckelung der Schulplatzförderung sowohl für die älteren Menschen und eine sichere Pflege als auch für die jungen Menschen und ihre Aussichten auf einen gesicherten Arbeitsplatz einsetzt“, erklärte der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner in Wiesbaden. Damit werden außerdem wichtige Weichen gestellt, um dem Fachkräftemangel im Pflegebereich entgegen zu wirken und zu einer Entlastung der Pflegenden sowohl im stationären als auch im häuslichen Bereich beizutragen.

„Die Hessische Landesregierung hat sich dazu entschlossen, Geld in die Hand zu nehmen, um jedem und jeder, die Altenpflegerin oder Altenpfleger werden möchte, einen Schulplatz zur Verfügung zu stellen“, betonte Sozialminister Grüttner. Das Land Hessen stelle im Jahr 2012 mit rund 16 Millionen Euro für die Schulplatzförderung bereits mehr Mittel als jemals zuvor zur Verfügung und werde die Mittel, die zur Erhöhung der Platzzahl im Schuljahr 2012/2013 notwendig werden, ebenfalls bereit stellen.

Das Land hatte bereits im letzten Jahr die Zahl der Schulplätze von 3.500 auf 4.000 Plätze angehoben. „Jedoch liegen bereits jetzt für das kommende Schuljahr so viele Anträge auf Schulplatzförderung vor, dass die 4.000 möglichen Plätze überschritten würden. Daher hat sich die Hessische Landesregierung entschlossen, die Begrenzung der Zahl der durch das Land geförderten Schulplätze aufzuheben“, hob Grüttner hervor. Nun habe jede Bewerberin und jeder Bewerber die Möglichkeit einen durch das Land geförderten Schulplatz zu erhalten.

Die Schulplätze in der Altenpflegeausbildung werden auch weiterhin durch das Land mit einer Pauschale von durchschnittlich 320 Euro pro Ausbildungsmonat gefördert. „Mit dieser Pauschale liegt Hessen im Vergleich mit den anderen Bundesländern im guten Mittelfeld“, so der Sozialminister weiter.

Die Hessische Landesregierung mache mit der Aufhebung der Deckelung der Zahl der Schulplätze einen weiteren wichtigen Schritt, um dem drohenden Fachkräftemangel in der Altenpflege zu begegnen. „Mit unserer jetzigen wichtigen und zukunftweisenden Entscheidung stellen wir die Weichen für die aktive Bekämpfung des Fachkräftemangels im Pflegebereich“, unterstrich Sozialminister Grüttner. Gleichzeitig lobte er die Ausbildungseinrichtungen, die bereits jetzt eine hohe Zahl an Ausbildungsplätzen bereit hielten. Er sei zuversichtlich, dass die erfreulichen Entwicklungen sich auch weiter fortsetzen. Immer mehr ambulante Dienste und stationäre Einrichtungen bilden aktiv aus: Bei den ambulanten Diensten steigerte sich der Anteil ausbildender Betriebe in der Altenpflege im Zeitraum 2008 bis 2010 um 13 Prozent auf mittlerweile 40 Prozent. Auch bei den stationären Einrichtungen, die sich bereits stark in der Ausbildung engagiert hatten, steigerte sich in diesem Zeitraum der Anteil noch einmal um 5 Prozent auf mittlerweile 94 Prozent.

Die Aufhebung der Deckelung der Schulplatzzahlen werde mit einer unverzüglichen Änderung der Altenpflegeverordnung, die schnellstmöglich in Kraft treten soll, rechtliche Gültigkeit erlangen. „So wird es möglich, diese wichtige Veränderung bereits kurzfristig für das Schuljahr 2012/2013 zu schaffen und allen Bewerberinnen und Bewerbern ein Schulplatz anzubieten“, erklärte Grüttner.

Zudem werde das Hessische Altenpflegegesetz, das bis zum 31. Dezember 2012 befristet ist, geändert und den neuen Bedürfnissen und Herausforderungen im Bereich der Pflege angepasst. „Wir planen, durch die Änderung des Hessischen Altenpflegegesetzes die Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen zu erleichtern, Berufserfahrungen in der Pflege auf die Altenpflegehelferausbildung anrechenbar zu machen sowie die Möglichkeiten zu schaffen, neue Ausbildungskonzepte zur Nachqualifizierung und Erschließung neuer Zielgruppen zu erproben“, hob Sozialminister Grüttner hervor.

Darüber hinaus setze sich das Land Hessen im Rahmen der Debatten zur Pflegereform und zur Einführung einer bundesrechtlich geregelten gemeinsamen Ausbildung in der Kranken- und Altenpflege dafür ein, dass die Refinanzierungsbedingungen für die Kosten der Ausbildung auf solide und mit der Krankenpflege vergleichbare Säulen gestellt werden, kündigte der Sozialminister an. „Angesichts der nationalen Herausforderung, die mit dem steigenden Fachkraftbedarf verbunden ist, können die Kosten für die notwendige Ausweitung der Ausbildungskapazitäten nicht einseitig von den Ländern und Leistungserbringern sowie den Patientinnen und Patienten getragen werden. Der Bund sollte im Rahmen der Pflegeversicherungsreform die Einführung einer Finanzierungsregelung für die Altenpflegeausbildung prüfen.“

Außerdem initiiere die Hessische Landesregierung gemeinsam mit der Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit einen Modellversuch, in dem Fachkräfte aus dem europäischen Ausland für den Pflegesektor in Hessen angeworben werden sollen, kündigte Grüttner abschließend an.

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